Mit dem Überfall auf die Sowjetunion am 22. Juni 1941 durch die Deutsche Wehrmacht begann ein ideologisch motivierter Vernichtungsfeldzug, der sich auch auf die sowjetischen Kriegsgefangenen auswirkte. So wurden tausende von Sowjetsoldaten unmittelbar nach ihrer Gefangennahme in den Frontstalags von Wehrmachtsoldaten ermordet oder verhungerten in Kriegsgefangenschaft. 1) Das Schicksal vieler Sowjetsoldaten war bereits vor Beginn des Überfalls auf die Sowjetunion entschieden worden. Der Erlass der NS-Führung vom 14. Mai 1941 und der "Kommissarbefehl" vom 6. Juni 1941 stellte das Brandschatzen und Morden im Feld durch einfache Soldaten "straffrei" und "ohne Verfolgungszwang", auch wenn es sich dabei um Kriegsverbrechen handelte. 2) Der "Reichenaubefehl" vom 10. Oktober 1941 bestätigte die deutsche Wehrmacht als "Träger der völkischen Idee zum Rächer für alle Bestialitäten". Er forderte von den Soldaten die "Vernichtung der jüdischen Untermenschen und des Sowjetstaates" ein. Zusätzlich agierten hinter der Front gemeinsam mit der deutschen Wehrmacht die "SS-Einsatzgruppen" von Heinrich Himmler. Sie mordeten nach Einstellung der Kampfhandlungen gemeinsam zu tausenden Juden, Wissenschaftler, Intellektuelle, Parteifunktionäre, Wirtschaftsfachleute, usw.
Das Oberkommando der Wehrmacht (OKW) paktierte mit dem Reichssicherheitshauptamt (RSHA) bereits in der Angriffsvorbereitung: So dachte die Wehrmachtsführung zunächst nicht daran, den sowjetischen Soldaten ihre Rechte aus der Genfer Konvention von 1929 zuzugestehen. Bedenken dagegen (z.B. von Canaris) wurden "ausgeräumt".
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1) Vgl. dazu: Lager sowjetischer Kriegsgefangener in Belaruss 1941-1944, Minsk 2004. S. 10: "Allein im Stalag 325 in Masyukovshina bei Minsk starben im November-Dezember 1941 25.000 Gefangene."
2) Abgedruckt in: Führer-Erlasse 1939-1945, Zusammengestellt und eingeleitet von Martin Moll, Niko-Verlagsgesellschaft, Hamburg 2011, S. 172. Vgl. dazu auch: BA RW 4/578, Blatt 42 - 44.