Bestrafung im KZ-Außenlager Dachau-Allach


Die Bestrafung sowjetischer Kriegsgefangener hob sich deutlich von denen der Gefangenen der übrigen Nationen ab. Innerhalb des Stalag VII/A war die Flucht bei den Kriegsgefangenen der anderen Länder zwar häufig, zog allerdings in der Regel nur mäßige Konsequenzen nach sich. Anders bei sowjetischen Kriegsgefangenen. Eine Flucht oder bereits die Planung einer Flucht aus dem Stalag oder auswärtigem Arbeitskommando hatte für sie schwerwiegende Folgen. Wer bei erstmaliger Flucht wieder gefasst wurde, bekam in der Regel „verschärften Arrest“. Bei einem zweiten Fluchtversuch erfolgte die Übergabe an die Stapo, ihre Entlassung aus der Kriegsgefangenschaft sowie ihre Überstellung in ein Konzentrationslager. Dies galt allerdings nur für sowjetische Kriegsgefangene. Weitere Gründe waren Überfall, Raub, Mord, Totschlag oder nachgewiesener Geschlechtsverkehr mit deutschen Frauen. Bei diesen Verbrechen erfolgte „Sonderbehandlung“ in den KZ, d.h. die sowjetischen Kriegsgefangenen wurden ermordet. Innerhalb eines Arbeitskommandos und im Konzentrationslager hatte der Sabotagevorwurf gegen einen sowjetischen Kriegsgefangenen meist tödliche Wirkung. So wurde u.a. im KZ-Außenlager Dachau-Allach ein sowjetischer Kriegsgefangener nur wegen eines Sabotageverdachts erhängt. Einem anderen sowjetischen Kriegsgefangenen war an der Drehbank ein Drehstahl gebrochen. Darauf wurde er von BMW-Werkmeister Hans Eisenbart der Sabotage beschuldigt. Einige KZ-Häftlinge versuchten den Werkmeister von seiner Meldung an die SS abzubringen, indem sie ihm Geld boten. 6 Wochen nach der Meldung wurde der Häftling im Lager vor den Augen der Häftlinge erhängt.
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1) BMW-Werkmeister Hans Eisenbart, auf dem Foto stehend im weißen Kittel mit KZ-Häftlingen 1943 bei der Schluss Kontrolle in der Zylinderkopf-Endmontage bei BMW-Allach.
2) Vgl. dazu: Bericht von Nikolaus Choprenko in: Klaus Mai, Das vergessene KZ, München 2019.

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