Der "Kommissarbefehl"
Ankommende sowjetische Kriegsgefangene im Stalag VII/A in Moosburg 1941. Foto: Stadtarchiv Moosburg.

Der "Kommissarbefehl" beruhte auf dem "Erlaß über die Ausübung der Kriegsgerichtsbarkeit im Gebiet, 'Barbarossa' und über "besondere Maßnahmen der Truppe". Er wurde am 14. Mai 1941 vom obersten Befehlshaber der Wehrmacht, Adolf Hitler verkündet." 1) 16 Tage vor dem Überfall auf die Sowjetunion wurden im Befehl vom 6.6.1941 die Richtlinien zur "Behandlung politischer Kommissare" festgelegt , dass der "für die Kriegsgefangenen geltende völkerrechtliche Schutz (...) keine Anwendung findet. Sie sind nach durchgeführter Absonderung sofort zu erledigen." Sie galten als "Urheber barbarisch asiatischer Kampfmethoden" gegen die "sofort und ohne weiteres mit aller Schärfe vorgegangen werden (muss und) daher, wenn im Kampf oder Widerstand ergriffen, grundsatzlich sofort mit der Waffe zu erledigen." 2) waren.

Im "SS-Einsatzgruppenbefehl" vom 17.7.1941 wurde die "Sonderbehandlung ausserhalb des Lagers" und in den Stalags auf alle bedeutenden Funktionäre des Staates und der Partei ausgedehnt: "Berufsrevolutionäre, Parteifunktionäre, Volks- und Politkommissare, Persönlichkeiten des Wirtschaftslebens, Juden, Intelligenzler, Aufwiegler und fanatische Kommunisten" 3) Zuständig für ihre Auswahl vor Ort waren der SD und die Sipo, die der örtlichen Wehrmachtsführung eine "hervorragende Zusammenarbeit" bescheinigten. 4)
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1) Vgl. IMT, Band XXXVIII, S . 448, Das Gebiet Barbarossa meint in diesem Falle das Operationsgebiert der Deutschen Wehrmacht: Die Sowjetunion.
2) Vgl. ebd.
3) Vgl. ebd. S. 459.
4) Vgl. ebd.

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