Galt der "Kommissarbefehl" zunächst nur im "Felde und rückwärtigen Heeresgebiet" also nur im "Feindesland", wurde einen Monat nach dem Überfall auf die Sowjetunion das Vorgehen der Wehrmacht mit dem Erlass der "Richtlinen zum Kommissarbefehl" und den Einsatzbefehlen Nr. 8 und 9 seine Geltung auf das gesamte Deutsche Reich ausgedehnt: "Kommissare, Juden, Intelligenzler, Funktionäre, Hetzer und Aufwiegler, unheilbar Kranke sowie Flüchtlinge" waren danach auch in den Kriegsgefangenenlagern innerhalb des Reiches "auszusondern" und als "untragbar" zu vernichten.1) Damit waren auch die kriegsgefangenen Sowjetsoldaten betroffen, die sich bereits in der Obhut der Wehrmacht und in den Kriegsgefangenenlagern des Deutschen Reiches befanden. Mit der ersten Überstellung sowjetischer Kriegsgefangener im September 1941 in das Stalag VII/A (Kriegsgefangenenstammlager) nach Moosburg begann die Münchner Gestapo (Geheime Staatspolizei) unter ihrem Leiter Schermer mit der Aussonderung unter den Kriegsgefangenen. Ergebnis: Von 3.788 überprüften sowjetischen Kriegsgefangenen wurden 484 als untragbar eingestuft. Ihre Auswahl erfolgte in etwa 15-minütigen Verhören mit Hilfe eines Dolmetschers. Ein Teil von ihnen wurde danach im Konzentrationslager Dachau ermordet. 2) Josef Jarolin, späterer SS-Kommandant des KZ- Außenlagers Dachau-Allach, bestätigte im "Dachauer Prozeß" 1946 die Ermordung der Sowjetsoldaten aus dem Stalag VII/A: "In den Monaten Juli, August, September 1941 wurden auf dem Schießplatz in Dachau (Hebertshausen) (...) von den Angehörigen der Ktr. (Kommandantur) Dachau (...) in diesen 3 Monaten (...) etwa 1.500 - 1.700 Mann erschossen." 3)
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1) Vgl. dazu: Einsatzbefehle Nr. 8 und 9 vom 17. Juli 1941 in: BA RW 4/578 Bl. 42 - 44.
2) Vgl. IMT Band XXVIII. S. 441 ff.
3) Josef Jarolin, Handschriftliche Aussage am 30.7.1945 zum Dachauer Prozess in: Archiv KZGSD 6611.