Bereits die Zahl der kriegsgefangenen polnischen Soldaten ist strittig. Das OKH (Oberkommando des Heeres) gibt in einer Statistik für den Zeitraum von 1.9.1939 bis 21.6.1941 die Zahl mit 390.500 an, davon 16.517 Offiziere (entlassene, gestorbene und geflohene Soldaten berücksichtigt). 1) Davon waren geschätzt etwa 10% jüdische Gefangene, was in etwa auch ihrem Anteil an der Bevölkerung entsprach. Dies bedeutet, das sich vermutlich etwa 40.000 jüdisch-polnische kriegsgefangene Soldaten in deutschem Gewahrsam befanden. Andere Wissenschaftler sprechen von bis zu 60.000 Kriegsgefangenen.
Entscheidend war: Mit Beginn des Polenfeldzugs griff die NS-Ideologie auf militärisches Terrain über. Auch wenn sich zeigte, „daß bindende Erlasse in solchem Maße ausgehöhlt oder ignoriert wurden, daß einige an den Operationen beteiligte Kommandeure (...) gegen die Behandlung der Kriegsgefangenen aufbegehrten“, 2) das „Prinzip der Gegenseitigkeit“ galt nicht für die jüdisch-polnischen Kriegsgefangenen. Eine Separierung der jüdischen Kriegsgefangenen lässt sich für die Anfangsphase des Krieges für die Jahre 1939/40 im Stalag VII/A nicht belegen. 3)
Polen hatte für das Deutsche Reich aufgehört als Staat zu existieren und war damit als „Völkerrechtssubjekt“ verschwunden. Die Folgen für die polnischen Kriegsgefangenen waren katastrophal. Sie hatten keine Schutzmachtvertretung, unterlagen hinfort einer Sondergerichtsbarkeit ("Polenerlasse") und wurden zur Zwangsarbeit eingesetzt. Jüdische polnische Kriegsgefangene wurden außerhalb des Deutschen Reiches ghettoisiert und nach Rückführung über Lipowa 7 u.a. in der „Aktion Entefest“ ermordet. 4)
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1) OKH/GenStdH/GenQu/Abt. I (Qu 2/III) Nr. I/6562/41 g.K. vom 25.12.1941. Abdruck in KTB\OKW, Bd. 1/2, S. 1106.
2) Vgl. dazu: Streit, Christian, Keine Kameraden, Die Wehrmacht und die sowjetischen Kriegsgefangenen 1941-1945, Stuttgart 1978, S. 101 f. Der Konflikt zwischen Gestapo München und Major Meinel (Stalag VII/A Moosburg) verhinderte 1941 teilweise die „Herausgabe sowjetisch-jüdischer“ Kriegsgefangener an die SS zur Ermordung in Hebertshausen.
3) Eine Trennung der jüdischen von den übrigen polnischen Kriegsgefangenen lässt sich 1939/40 für das Stalag Moosburg weder im provisorischen Zeltlager noch später in den erbauten Baracken feststellen. Dies galt auch für ihren Einsatz in den Arbeitskommandos. Die Bezahlung der Arbeitseinsätze erfolgte regulär in Lagergeld.
4) https://teatrnn.pl/lexicon/articles/work-camp-for-jews-at-7-lipowa-street-in-lublin/#location, Abruf vom 25.10.2022.