Der häufigste Grund für die Überstellung sowjetischer Kriegsgefangener in ein Konzentrationslager war ein erfolgloser Fluchtversuch oder eine aufgedeckte geplante Flucht. Mit der KZ-Einweisung verlor der Kriegsgefangene seinen ohnehin verringerten Schutzstatus aus der Genfer Konvention und wurde damit der Willkür der SS vollends ausgeliefert.
Wie aus dem nebenstehenden Schreiben zu ersehen, hatte die politische Abteilung der KZ-Verwaltung in Dachau am 19.04.1944 verfügt, dass die am 22.01.1944 in das KZ-Dachau überstellten aufgeführten sowj. Kriegsgefangenen ab 22.01.1944 als NAL zu kennzeichnen waren (Nicht AußenLager). Das bedeutete, dass die betroffenen Häftlinge in einem Kommando arbeiten mussten, jedoch nicht in ein Außenlager wie Dachau-Allach, Trostberg oder
Blaichach verlegt werden durften. Ein Grund war die hohe Fluchtquote der sowjetischen Kriegsgefangenen in diesen Aussenlagern und bei den Arbeitseinsätzen. Alle sowjetischen Kriegsgefangene wurden zunächst als Schutzhaftgefangene mit den Kürzeln Sch und Kgf auf ihrer Karteikarte geführt und pro Fluchtversuch mit einem Fluchtpunkt (blauer Kreis mit rotem Punkt) markiert. Alexander Grashdankin wurde am 02.04.1944 vom KZ-Groß-Rosen über Dachau in das KZ-Außenlager Dachau-Allach überstellt. Er hatte bis dahin zweimal zu flüchten versucht.
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1) ITS\1.1.6.1\0001-0189\0164\0131.
2) ITS\1.1.6.1\GRABO-GROSSH\0437.