Kriegsgefangenen, Fremd- und Zwangsarbeiter

Die hier verwendete Karte des Münchner Nordens zeigt Lager- und Einsatzorte der Kriegsgefangenen, KZ-Häftlinge, Zwangs-, Fremd- und Ostarbeiter*innen im September 1944 im Münchner Norden. Aus Platzgründen und der Übersichtlichkeit wegen konnten nicht alle Lager eingezeichnet werden. Im Vergleich zu der im Jahr 1990 vom städtischen Vermessungsamt München erstellten Karte versucht diese Karte, die "Lagerlandschaft" im Münchner Norden engmaschiger als bisher zu dokumentieren. 1)

Im Herbst 1944 waren die Arbeitseinsätze der Kriegsgefangenen - insbesondere die der sowjetischen, polnischen, französischen, italienischen, u.a. - sowie die der KZ-Häftlinge, Zwangs-, Fremd- und Ostarbeiter in der Münchner Rüstungsindustrie auf ihrem Höhepunkt angelangt. 

Insgesamt arbeiteten im September 1944 von etwa 10.000 Kriegsgefangenen 5.480 sowjetische Kriegsgefangene im Stadtbereich München in den Bereichen Landwirtschaft, Gewerbe, Industrie, Militär und öffentlichen Dienst. Über den Arbeitseinsatz der Ost- und Fremdarbeiter in den Betrieben Münchens konnte keine Zahl ermittelt werden. US-Nachkriegsermittlungen zufolge dürfte es sich hier um einige tausend gehandelt haben. Gegen Kriegsende im Mai 1945 befanden sich über 7,5 Millionen "fremdländische Arbeitkräfte" im Deutschen Reich. 

Für die deutsche Rüstungsindustrie waren ab dem Frühjahr 1943 sowjetische Kriegsgefangene und "Ostarbeiter" unentbehrlich geworden. Gemeinsam mit den Juden und "italienischen Militärinternierten" (IMI) stellten sie zu diesem Zeitpunkt die einzig nennenswerte Arbeitskräftereserve für die NS-Wirtschaft dar. In ihrer völkischen Rangordnung wurden diese Gruppen vom NS-Regime auf der "vorletzten Ebene" und noch vor den "Juden" eingestuft, ihre "soziale Minderwertigkeit" rassistisch begründet (Verbot des "sexuellen Umgangs" mit deutschen Frauen, Vergleich mit Tieren). Anders die "italienischen Militärinternierten". Sie galten in der Folge des "Badoglio-Putsches" im Juli 1943 zunächst als "politische Verräter". Mehrere hundert von ihnen wurden aus dem Stalag VII/A Moosburg nach München in das BMW-Firmenlager an der Preußenstaße überstellt und arbeiteten für BMW in Milbertshofen und Allach. 

In Rüstungs- und anderen kriegswichtigen Betrieben eingesetzte Fremd- und Zwangsarbeiter, Kriegsgefangene und KZ-Häftlinge waren bei Verfehlungen besonderen Disziplinarstrafen ausgesetzt. Bereits kleinste Verfehlungen am Arbeitsplatz wurden drakonisch bestraft. Schon bei mehrfachem Zuspätkommen drohte Einweisung in das Arbeitserziehungslager München-Moosach mit anschließender KZ-Verwahrung. Auch schlug z. B. der Sicherheitsbeauftragte der Firma BMW vor, Fremdarbeiter, sowjetische Kriegsgefangene und KZ-Häftlinge schon bei Sabotageverdacht zur Abschreckung aufzuhängen, was dann in der Folgezeit dann auch geschah. 14 Hängungen fanden allein innerhalb des KZ- Außenlagers Dachau-Allach statt. 

Mit zunehmender Kriegsdauer stieg die Angst des NS-Regimes und deren Vertreter vor Aufständen und Hungerrevolten und führte in vielen Firmen zu einem noch "härteren Umgang" am Arbeitsplatz. Dies war allerdings nicht in allen Firmen der Fall. So wurde z.B. in der "Südbremse" oder bei "Dornier" nicht geschlagen.

Das BMW-Flugmotorenwerk in Allach war - weil auch Reichsweit kriegswichtig - die dominante Firma im Münchner Norden, das BMW-eigene Konzentrationslager Dachau-Allach das größte KZ-Außenlager von Dachau in Bayern. Im Zusammenhang mit Rüstungsproduktion und Bunkerbau starben dort zwischen Frühjahr 1943 und Kriegsende 1945 über 1.500 KZ-Häftlinge. Zusätzlich beschäftigte BMW tausende von Fremd- und Zwangsarbeiter, die bis auf wenige Ausnahmen ebenfalls in werkseigenen Lagern hausten. Bei BMW-Allach war der Anteil der "Ausländer" gegen Kriegsende 1945 in der "Gefolgschaft" von etwa 16.300 Mitarbeiter auf etwa 90 Prozent angewachsen. 

München, Juni 2025
Klaus Mai
Ehrenmitglied des Comité international de Dachau (CID)

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1) Vgl dazu: Andreas Heusler, Zwangsarbeit in der Kriegswirtschaft, Hrsg. von der Landeshauptstadt München, Buchendorfer Verlag 1991, S. 8 f.

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